Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1  -  Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

  1. Sämtliche Dienstleistungen der Competence Vertriebs- und Unternehmensberatung Jens Zabel & Christian Döhle GbR (COMPETENCE GbR) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller an uns erteilten Aufträge. Sie gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.
  2. Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden - auch durch unsere Mitarbeiter - bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auch eine Änderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.
  3. Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Maßnahmen, die sich aus Dienstleistungen der COMPETENCE GbR ergeben. Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen.
  4. AGB des Mandanten, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten COMPETENCE GbR auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  5. Die COMPETENCE GbR ist berechtigt, den Auftrag zur Erbringung der vertrieblichen Dienstleistung durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.
  6. Der Mandant sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungsauftrag an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Dienstleistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben, d. h. der Mandant sorgt dafür, dass der COMPETENCE GbR auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertriebsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der COMPETENCE GbR bekannt werden.
  7. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und der COMPETENCE GbR bedingt, dass die COMPETENCE GbR über vorher durchgeführte und/oder laufende Vertriebsdienstleistungen umfassend informiert wird.

§ 2  -  Geltungsbereich und Umfang

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Auftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der COMPETENCE GbR bestätigt wurde.
  2. Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Mandanten mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und verpflichten gegenseitig zu dem im der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang. Alle Aufträge und sonstigen Vereinbarungen unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Mandanten angefordert werden können.
  3. Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.

§ 3 - Leistungen

  1. Die Leistungen der COMPETENCE GbR sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne §§ 611 ff BGB sowie § 15 EStG.
  2. Leistungsschwerpunkte sind wie folgt:

    Teams für den Verkauf

    • Verfügbarkeit qualifizierter Verkäufern speziell für die Neukundengewinnung
    • Vertriebsleitung auf Zeit
    • Organisation von Kooperationen im In- und/oder Ausland
    • Markteinführung Ihrer neuen Produkte oder Dienstleistungen
    • Betreuung Ihrer Handelspartner

    Vertriebsberatung

    • Optimierung von Vertriebsorganisationen
    • Maßnahmen zur Vertriebsoptimierung
    • Vertriebscontrolling
    • Coaching schwacher Verkaufsgebiete
    • Ansiedlungsberatung und -durchführung in ausländischen Märkten

    Qualifikation - Qualifizierung von Verkäufern, Mitarbeitern und Führungskräften zu folgenden Themen:

    • Kundengewinnung
    • Kundenbindung
    • Kundenorientierung
    • Verkaufs-Performance
    • Vertriebs-Controlling
    • Erfolgreiche Angebotserstellung
    • Erfolgsfaktor Unternehmenspositionierung

    Marketingberatung

    • Schaffung einer effektiven Positionierung am Markt
    • Konzeption von Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Plakaten, Websites und technischen Illustrationen
    • Corporate Design / Corporate Identity, "Faceliftings" von Erscheinungsbildern

§ 4  -  Umfang der Leistungen

Der Umfang des Auftrages wird zwischen dem Mandanten und der COMPETENCE GbR wird vor Beginn der Leistungserbringung vertraglich vereinbart. Die Erweiterung des Auftrages im Laufe der Zusammenarbeit durch den Mandanten zieht zwangsläufig eine Zusatzbeauftragung und folglich eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§ 5 - Auftragserteilung

  1. Generell wird der COMPETENCE GbR ein Auftrag erteilt.
  2. Im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gilt § 612 BGB. Hierbei dient diese AGB als Grundlage für die taxmäßige oder übliche Vergütung.
  3. Wird ein Auftrag zunächst mündlich und dann schriftlich erteilt, gelten die Vereinbarungen des schriftlichen Auftrags nur dann, wenn Sie durch die COMPETENCE GbR ebenfalls schriftlich bestätigt wurden.
  4. Weichen die Bedingungen eines durch COMPETENCE GbR bestätigten Auftrags/Vertrages von diesen AGB ab, so gelten die vertraglich vereinbarten bzw. nach Auftragserteilung bestätigten Bedingungen.

§ 6 - Abrechnungen der Leistungen

  1. Die Leistungen werden individuell vereinbart und abgerechnet.
  2. Das Honorar kann auch als Pauschale vereinbart werden.

§ 7 - Auslagen

  1. Die COMPETENCE GbR hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von Auslagen.
  2. In unseren Honoraren sind - sofern nichts anders in der Beauftragung vereinbart wurde - folgende Leistungen enthalten:
    1. Reisekosten und Spesen
    2. Postauslagen nach jeweils gültigen Posttarifen
    3. Fotokopien
    4. Dokumentationen
    5. sonstige Sachkosten

§ 8 - Honoraranspruch

  1. Die COMPETENCE GbR hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Mandanten.
  2. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Mandanten verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört der COMPETENCE GbR gleichwohl das vereinbarte Honorar.
  3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der COMPETENCE GbR einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Mandanten die bisherigen Leistungen verwertbar sind.
  4. Die COMPETENCE GbR kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der COMPETENCE GbR berechtigt nicht, außer bei offenkundigen schwerwiegenden Mängeln, zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

§ 9 - Förderung von reinen Beratungskosten

  1. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Mandant öffentliche Förderungsmittel zur Reduzierung von Beratungskosten beanspruchen.
  2. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt nach den jeweils gültigen amtlichen Bestimmungen durch den Mandanten als Antragsteller. Die COMPETENCE GbR ist bei der Antragstellung behilflich.
  3. Der Mandant ist für die ordnungsgemäße Abrechnung mit den Bundes- und Landesstellen verantwortlich, weil nur er allein Zuschußempfänger ist.
  4. Eine öffentliche Förderung der Beratungskosten kann nur erfolgen, wenn der Mandant die Rechnung der COMPETENCE GbR in voller Höhe bezahlt hat. Da es sich hierbei um einen subventionserheblichen Vorgang handelt, ist § 264 StGB (Subventionsbetrug) zu beachten.

§ 10  -  Berichterstattung

Der Mandant und die COMPETENCE GbR stimmen überein, dass für den Auftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende Berichterstattung (schriftlich) als vereinbart gilt.

§ 11 - Sicherung der Unabhängigkeit

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der COMPETENCE GbR zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Mandanten auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 12 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit

  1. Die COMPETENCE GbR und der Mandant verpflichten sich unbeteiligten Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.
  2. Die COMPETENCE GbR, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Mandanten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Mandanten als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
  3. Nur der Mandant selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die COMPETENCE GbR schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
  4. Die COMPETENCE GbR darf Unterlagen, Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Mandanten aushändigen.
  5. Die Schweigepflicht der COMPETENCE GbR, ihrer Mitarbeiter und der hinzugezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
  6. Die COMPETENCE GbR ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. COMPETENCE GbR gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der COMPETENCE GbR überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Mandanten zurückgegeben.
  7. Der Mandant hat der COMPETENCE GbR sämtliche Informationen, die zur Erstellung ihrer Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Unwahre Informationen berechtigen die COMPETENCE GbR zum fristlosen Abbruch ihrer Leistung.

§ 13 - Haftung

  1. Die COMPETENCE GbR und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch hinzugezogene Kollegen.
  2. Der Mandant hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der COMPETENCE GbR zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung).
  3. Der Mandant hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Mandanten zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung.
  4. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Mandant hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Mandanten abgetreten.

§ 14 - Wettbewerbsschutz

Die COMPETENCE GbR gewährt umfassenden Wettbewerbsschutz. Für direkt konkurrierende Mandanten wird nicht gleichzeitig ein Mandat übernommen. Diese Wettbewerbs-Ausschlussklausel gilt für die Dauer des vereinbarten Dienstleistungsauftrages.

§ 15 - Eigentumsübergang / Rechtsübertragungen

  1. Die COMPETENCE GbR überträgt dem Mandanten die unentgeltlichen übertragbaren nicht ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis, insbesondere an Geschäftskontakten und Aufträgen. Ebenso an Quelldateien, am Begleitmaterial einschließlich der gesamten Dokumentation. Dies gilt jeweils im Zeitpunkt ihres Entstehens bzw. ihres Erwerbs. COMPETENCE GbR verpflichtet sich, sämtliche im Auftrag der Mandanten erstellten Materialien dem Mandanten kostenfrei zu überlassen.
  2. Dem Mandanten steht das Recht der Wieder- oder Weiterverarbeitung zu, ohne dass es einer Zustimmung der COMPETENCE GbR bedarf, und ohne dass diese einen Anspruch auf besondere Vergütung hat.

§ 16 - Rechnungslegung und Fälligkeit

  1. Der Zahlungsanspruch entsteht mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern mit dem Mandanten nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.
  3. Im Zweifel ist das Rechnungsdatum der COMPETENCE GbR für die Fälligkeit maßgebend.
  4. Die COMPETENCE GbR kann vom Mandanten eine Vorauszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Vergütungsanspruch bzw. Honorarumfang und ist im Einzelfall zu vereinbaren.
  5. Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, werden zum jeweiligen Monatsultimo abgerechnet, sofern nicht anders lautende Zahlungsmodalitäten vertraglich vereinbart wurden.
  6. Schulungen und Seminare werden gemäß der jeweiligen Vereinbarung abgerechnet. Die Trainings- & Teilnahmebedingungen der Competence GbR finden sich unter http://www.competence-seminare.de

§ 17  -  Beanstanden von Rechnungen

  1. Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die COMPETENCE GbR gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebene Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Mandanten mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
  2. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§ 18 - Sonstige Bestimmungen

  1. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
  2. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.

§ 19  -  Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
  3. Diese AGB haben per 01.04.2005 Gültigkeit.
»Das Geheimnis des Erfolgs? Sich nie damit zufrieden geben, dass man zufrieden ist.«
Ray Conniff